Das Bundesgericht ist der gleichen Meinung wie die Genossenschaft der Komponisten und Musikverleger, SUISA in Zürich: Das Basler Militärmusikfestival Basel Tattoo sei eine Musikveranstaltung. Die Musik nehme deshalb auch eine übergeordnete Rolle ein, argumentiert das Bundesgericht und stützt damit die Meinung des Basler Appellationsgerichtes, das gleich entschieden hatte. Basel Tattoo als unterlegene Partei hatte dieses Urteil weitergezogen, ist damit nun in Lausanne unterlegen. Dieser Entscheid des Bundesgerichts ist für die Rechtsinhaber der aufgeführten Musik wichtig.
«ein schwarzer Tag»
Die Verantwortlichen von Basel Tattoo hatten sich stets auf die sogenannte «Ballettregel» berufen. Dort steht eben das Bild bzw. die Performance und eben nicht die Musik im Vordergrund. Mit dieser Einstufung ist der Wert der Musik entsprechend kleiner. Und damit fallen die Beträge für die musikalischen Urheberrechte auch geringer aus. Diese Einstufung gilt mit dem abschliessenden Entscheid des Bundesgerichts nun definitiv nicht mehr.
Mit diesem Urteil erhalten nun die Komponisten der musikalischen Darbietungen am Basel Tattoo rückwirkend mehr Geld. Basel Tattoo muss für die letzten fünf Jahre ausstehende Beträge rückwirkend vergüten. Die Beträge vorher habe Basel Tattoo bezahlt, heisst es auf Anfrage bei SUISA. Wie gross der Betrag ist, den Basel Tattoo nachzahlen muss, ist allerdings noch nicht klar, da teilweise Beträge überwiesen worden seien, heisst es dazu bei SUISA. Dort geht man aber von «mehreren hunderttausend Franken» aus, die auf Basel Tattoo zukommen.
Die Verantwortlichen von Basel Tattoo schreiben in einer Mitteilung, dass sie aufgrund des Urteils seit 2010 pro Ausgabe rund 250'000 Franken nachzahlen müssen. Dies könne man sich leisten, seien doch Rückstellungen getätigt. Dennoch sei dieser Bundesgerichtsentscheid ein schwarzer Tag für die Musikbranche. Dadurch entscheide nämlich das Portmonnaie, welches Stück gespielt wird.