Zuständig für Bewilligungen dieser Art sei das Bau- und Gastgewerbeinspektorat und nicht die Allmendverwaltung, lautet die Begründung der Baurekurskommission. Grund: Das Kaserneareal sei nicht Allmend und beim Tattoo handle es sich um eine Veranstaltung, die eine Baubewilligung benötige.
Für die kommende Ausgabe Tatoo 2013 müssen die Veranstalter nun ein Gesuch bei der richtigen Behörde einreichen. Erst nach dieser Erteilung kann dagegen ein allfälliger Rekurs eingereicht werden. Tattoo-Kritikerin Anita Lachenmeier (Grüne) freut sich über den Entscheid und sieht ihre kritische Haltung bestätigt. «Wir erwarten, dass die Tattoo-Veranstalter nun bei der richtigen Behörde ein Gesuch einreichen. Bleibt dabei die Kasernen-Wiese frei, machen wir auch keinen Rekurs mehr.» Lachenmeier hofft, dass das Bauinspektorat im Sinne der Tattoo-Kritiker entscheidet oder dass die Organisatoren des Basel Tatoo die Kasernen-Wiese von sich aus frei geben.