Das Verfahren richtete sich gegen die beiden Alt-Regierungsräte Adrian Ballmer (FDP) und Urs Wüthrich (SP) sowie gegen den früheren Landschreiber Walter Mundschin. Ausgelöst hatte die Untersuchung die Baselbieter Regierung vorsorglich selber mit einer Strafanzeige im Jahr 2014. Weil die Baselbieter Staatsanwaltschaft jeden Verdacht auf Befangenheit verhindern wollte, wurde die Untersuchung durch den ausserordentlichen Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer geführt.
Dieser stellte nun den Antrag, das Verfahren einzustellen. Der Sprecher der Baselbieter Regierung, Nic Kaufmann, bestätigt eine entsprechende Meldung der Zeitung «Schweiz am Sonntag».
Weil alle Beteiligten ihre Honorare im Nachgang der Affäre offenlegten und die offenen Beträge beglichen, sei der Fall juristisch abgeschlossen, erklärt Nic Kaufmann. Nach der juristischen Klärung folge nun aber auch eine politische.
So soll bald ein Schlussbericht vorliegen, der den zuständigen Kommissionen im Landrat vorgelegt werde. Gleichzeitig werde ein Dekret ausgearbeitet, welches die Abgeltungen von Mandaten der Kantonsangestellten regelt.
Seit die Honorar-Affäre publik wurde, verzichten die Regierungsmitglieder auf jegliche Sitzungsgelder und Spesen. Einkünfte aus Verwaltungsratsmandaten werden der Staatskasse abgegeben.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)