Die Baselbieter Landrätinnen und Landräte erhalten in Zukunft ein Prozent weniger Entschädigungen. Am Donnerstag hat das Parlament einer entsprechenden Änderung seiner Geschäftsordnung zugestimmt. Das Kantonsparlament beschloss die Lohnkürzung nach angeregter Debatte mit 57 Ja- gegen 19 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen. Die Lohnkürzung wurde von der FDP-Fraktion eingebracht, nachdem der Rat eine einprozentige Lohnkürzung für das Baselbieter Staatspersonal beschlossen hatte.
Die Mehrheit der Fraktionen lobte den Beschluss als wichtiges Signal an das Staatspersonal. Man dürfe nicht Wasser predigen und Wein trinken. Die SP-Fraktion wehrte sich gegen die Sparübung. So sagte etwa Landrätin Hanni Huggel, sie sei generell gegen Lohnkürzungen und sprach von Pseudo-Solidarität. Der eingesparte Betrag sei lächerlich. Gespalten waren die Fraktionen der Grünen/EVP sowie Grüne-Unabhängige und GLP.
50 Rappen weniger Sitzungsgeld pro Stunde
Konkret wird mit dem Beschluss die jährliche Grund-Entschädigung pro Parlamentsmitglied von 4'400 Franken auf 4'360 Franken gesenkt. Zudem werden 50 Rappen weniger Sitzungsgeld pro Stunde ausbezahlt. Insgesamt rechnet die Geschäftsleitung des Landrats mit Einsparungen von rund 13'000 Franken pro Jahr.