Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Mehrheit des Landrats will die Parkplatzpflicht lockern
- Künftig sollen die Gemeinden über die Parkplatzvorgaben bestimmen
- Derzeit schreibt der Kanton pro Wohnung einen Parkplatz sowie 0,3 Besucherparkplätze vor
Die baugesetzlichen Vorschriften verlangen heute für jede gebaute Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Parkplätze - egal, ob die Bewohner ein Auto haben oder nicht. Werden Plätze nicht bereitgestellt, wird eine Ersatzabgabe fällig.
Für eine stärkere Lockerung
Eine Mehrheit der Fraktionen sprach sich nun bei der ersten Lesung im Landrat für eine stärkere Lockerung der Parkplatzpflicht aus. Der Kanton müsse wegkommen von den starren Zahlen, hiess es etwa seitens der SP. Diese würden die Bau- und Mietkosten erhöhen und das verdichtete Bauen verhindern. Ausserdem sei der Bedarf nach Parkplätzen im Kanton sehr unterschiedlich, sagt Matthias Häuptli von den Grünliberalen: «Das ist ein rein lokales Problem. Das beschränkt sich auf die jeweilige Gemeinde. Da muss sich der Kanton nicht einmischen.»
Die FDP hielt dagegen, dass der Autobestand im Kanton weiterhin steige. Zudem gebe es vor allem in ländlichen Gebieten immer wieder das Problem, dass bei grösseren Überbauungen zu wenige Parkplätze geplant wurden. FDP-Landrat Andreas Dürr warf der Ratslinken vor, ideologisch verblendet zu sein: «Streicht man die Parkplätze, geht deswegen nicht automatisch der Verkehr zurück.» Daher sprachen sich die Freisinnigen zusammen mit der SVP für die Beibehaltung von kantonalen Leitplanken aus.
Einen definitiven Entscheid fällt der Landrat in der zweiten Lesung.