Radarblitz und Bussenverteilen in privater Hand: Der Vertrag der Gemeinde Bottmingen mit einer privaten Radarfirma, die gleich auch die Bussen ausstellt, sorgt für Diskussionen. Der Experte für Polizeirecht (und frühere Basler Polizeikommandant) Markus Mohler kritisierte kürzlich, gesetzlich sei eine solche Auslagerung nicht in Ordnung.
Der Rechtsdienst der Baselbieter Polizei nimmt nun dazu Stellung und widerspricht: Das Polizeigesetz erlaube nämlich den Gemeinden, Tempokontrollen und Bussen zu übernehmen. Und auf der Grundlage des Gemeindegesetzes dürften Gemeinden diese Aufgabe dann auch auslagern.
Rechtsdienst-Sprecher Pascal Steinemann ergänzt: «Mit dem neuen Polizeigesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, sollte es ohnehin keine Diskussionen mehr geben zum Thema.» Im revidierten Polizeigesetz ist nämlich bereits festgehalten, dass private Firmen auch Ordnungsbussen verteilen dürfen.
Fall Bottmingen wird auf Einhalten des Datenschutzes geprüft
Ob das Auslagern dieser Aufgabe alleine über das Polizeigesetz oder in Verbindung mit dem Gemeindegesetz bewilligt wird, spielt aber für eine andere kantonale Juristin nur eine untergeordnete Rolle: Datenschützerin Ursula Stucki hält fest, dass generell Private die staatlichen Datenschutzregeln einhalten müssen, wenn sie polizeiliche Aufgaben übernehmen. Und dies müsse vertraglich festgehalten sein. Im Fall Bottmingen will sie nun prüfen, ob der Vertrag mit der privaten Kontrollfirma korrekt sei.
(Regionaljournal Basel, 6:32 Uhr)