Die Baselbieter Honoraraffäre ist um ein Kapitel reicher. Die Regierung hat eine Klage gegen ihr ehemaliges Mitglied Adrian Ballmer (FDP) eingereicht. Es handle sich dabei um eine «vorsorgliche Klage», sagt Nic Kaufmann, 2. Landschreiber des Kantons.
Eine vorsorgliche Klage deshalb, weil Adrian Ballmer bislang die Forderung nicht akzeptiert, welche die Regierung an ihn stellt. Sie hat berechnet, dass Adrian Ballmer rund 92'000 Franken an den Kanton zurückzahlen muss. Die vorsorgliche Klage ist nötig, weil das Verfahren vom Gesetz her innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein müsste. Adrian Ballmer habe aber in den vergangenen Wochen noch zusätzliche Unterlagen eingereicht, welche die Regierung noch prüfen müsse, sagt Nic Kaufmann.
Adrian Ballmer selber sagt auf Anfrage, er wolle sich möglichst bald mit dem Kanton einigen - auf einen «vernünftigen» Betrag. Das Verfahren sei für ihn «sehr belastend». Falls sich Adrian Ballmer und die Regierung nicht einigen, dann entscheidet am Schluss ein Gericht, ob und wieviel Geld der Alt-Regierungsrat zurückzahlen muss.
Urs Wüthrich muss nur 2400 Franken zurückzahlen
Anders als Adrian Ballmer haben sich die anderen von der Honoraraffäre betroffenen Personen mittlerweile mit der Regierung geeinigt. Die Erben des verstorbenen Alt-Regierungsrats Peter Zwick zahlen rund 46'000 Franken zurück, der amtierende Bildungsdirektor Urs Wüthrich liefert dem Kanton 2400 Franken ab. Nichts zurückzahlen muss Alt-Landschreiber Walter Mundschin. Er konnte belegen, dass er korrekt abgerechnet hat. Baudirektorin Sabine Pegoraro erhielt schon im Sommer einen Persilschein.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)