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Basel Baselland Baselbieter Regierung lehnt Entwurf des Lehrplans 21 ab

Sie fordert von der Erziehungsdirektorenkonferenz eine Überarbeitung. Der Lehrplan müsse deutlich verständlicher und im Umfang kürzer werden.

Mit ihrer Konsultationsantwort an die Deutschschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz nimmt die Baselbieter Regierung Ergebnisse einer Vernehmlassung im Kanton auf. Die dabei vorgebrachten Vorbehalte gewichtet sie «als zum Teil gravierend».

Gegenüber der Erziehungsdirektorenkonferenz listet die Regierung nun verschiedene Anliegen zur Überarbeitung des Lehrplanentwurfs auf. So müsse der Lehrplan als öffentlicher Bildungsauftrag verständlicher gefasst und auf einen praxistauglichen Umfang gekürzt werden.

Berufsbildung müsse präsenter sein

Im Hinblick auf unterschiedliche weiterführende Angebote seien nicht nur Mindestansprüche festzulegen, und diese müssten zudem generell auf ihre tatsächliche Erreichbarkeit hin überprüft werden. Wissen und Verstehen seien sodann als Voraussetzung von Kompetenz hervorzuheben, und der Bildungsauftrag des zweijährigen Kindergartens müsse geklärt werden.

Schliesslich fordert die Regierung, dass die berufliche Orientierung stärker mit Bezug zu einem differenzierten Bild der Wirtschaft verbunden werde. Die duale Berufsbildung müsse im Lehrplan mit ihren attraktiven Möglichkeit und ihrer Durchlässigkeit zu anderen Laufbahnen präsent sein.

Fahrplan muss eingehalten werden

Soll die Inkraftsetzung im Kanton Baselland rechtzeitig erfolgen, müsse der Lehrplanentwurf bis Herbst 2014 überarbeitet sein, hält die Regierung weiter fest. Denn die Regierung will wegen der Einführung der 6. Klasse auf das Schuljahr 2015/2016 hin den Lehrplan 21 bis dahin in Kraft setzen.

Dass es von grosser Wichtigkeit sei, dass der beschlossene Zeitplan eingehalten und der Lehrplan 21 im Herbst 2014 vorliege, hat am Dienstag in einer Mitteilung auch die Regierung des Kantons Basel-Stadt festgehalten. Sie habe in der Vernehmlassung bei der Erziehungsdirektorenkonferenz zudem einige inhaltliche Vorbehalte angebracht und eine Überarbeitung angeregt.

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