Wie weit soll die Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten, aber auch Psychologen, gehen? Sollen beispielsweise auch Unfallopfer den Behörden gemeldet werden müssen? Fragen, mit denen sich der Landrat auseinandersetzte. Die Baselbieter Regierung wollte diese Meldepflicht ausweiten; den Gesetzesentwurf vertrat Gesundheitsdirektor Thomas Weber vor dem Landrat. Er war auch von der vorberatenden Gesundheits-Kommission befürwortet worden.
Ist es auch Opferschutz?
Der Landrat gab nun aber eine andere Richtung vor und wies die Vorlage an die Regierung zurück. Der Antrag dazu war von der SP-Landrätin Pia Fankhauser eingebracht worden. Er wurde dann aber von grüner und teilweise auch bürgerlicher Seite (FDP sowie CVP/EVP) unterstützt. Die Hauptfrage in der Debatte war vor allem, wie weit die Mediziner und Psychologinnen in die Pflicht genommen werden sollten. Würden sich beispielsweise Opfer von häuslicher Gewalt noch einem Arzt anvertrauen, wenn sie wissen, dass ihr Fall den Behörden gemeldet werden muss? Einige Landrätinnen und -räte äusserten hier grosse Bedenken.
Als einzige Partei stellte sich andererseits die SVP hinter die regierungsrätliche Vorlage: «Wir betreiben in diesem Kanton schon genug Opferschutz» fand beispielsweise SVP-Landrat Hans-Peter Weibel. Damit kam die Partei aber schliesslich nicht durch: die Vorlage wurde mit 45 zu 32 Stimmen an die Regierung zurückgewiesen, auch weil einige Parlamentarier befanden, die Vorlage sei zu stark zusammengestückelt und könne im Ganzen nicht überzeugen. Der Ball liegt nun also erneut bei der Regierung des Landkantons.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)