Der Mann, der am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht gegen die Forderung der Sozialhilfebehörden klagte, ist seit 10 Jahren arbeitslos. An den Wochenenden sei er jedoch als Hobbyunterhalter unterwegs, ausserdem sei er bald Firmeninhaber. Darum sei er auf ein eigenes Auto angewiesen.
Die Zunzger Sozialhilfebehörde forderte von ihm trotzdem die Autonummern ein, bekam aber vor dem Verwaltungsgericht nicht Recht. Zwar gebe es seit dem 1. Januar 2016 ein neues Gesetz, welches besagt, dass die Autonummern eingefordert werden dürfen. Das Gericht musste sich in diesem Fall jedoch auf das alte Gesetz stützen. Demnach sei nicht verboten, einen Teil der Sozialbeiträge, anstatt in Kleidung oder Essen, in ein Auto zu investieren.
Die Richter in Liestal betonten, der Fall sei kein Präzedenzfall, jeder Fall müsse einzeln geprüft werden. Ob die Richter nach neuem Gesetz anders entschieden hätten, blieb am Mittwoch offen.