In der Regel sind zweite Lesungen im Parlament zu einem Geschäft nur Formsache. Nicht aber bei der Revision der Baselbieter Pensionskasse. Am Donnerstag musste sich der Landrat nochmals vertieft mit der Thematik auseinandersetzen. Schliesslich stand fest, dass das Baselbieter Stimmvolk über die Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse entscheidet. Der Landrat hat die Sanierungsvorlage gutgeheissen und dem obligatorischen Referendum unterstellt.
Obligatorische Abstimmung
Das Kantonsparlament hiess die Sanierung mit 58 zu 6 Stimmen bei 17 Enthaltungen gut. Da er damit das Vier-Fünftel-Mehr zum Ausschluss des Abstimmungsobligatoriums verfehlte, kommt es zum Urnengang. Erfolgreich gewesen war zuvor bereits ein Antrag eines Ex-SVP-Landrats auf obligatorische Abstimmung.
Die Sanierung soll mittels Vollkapitalisierung erfolgen. Dabei soll die Unterdeckung mit einer Schuldanerkennung sofort ausfinanziert, das Geld am Kapitalmarkt aufgenommen und dann innert zehn Jahren amortisiert werden.
Rückweisungsantrag abgelehnt
Am Donnerstag Vormittag musste der Landrat zunächst noch über einen Rückweisungsantrag diskutieren, diesen hatte Hanspeter Weibel von der SVP gestellt. «Es ist ein komplexes Geschäft», so Weibel. Er wollte nochmals im Detail darauf eingehen, warum die Revision der PK in seinen Augen falsch sei. Das Thema Unterdeckung der Pensionskasse liege bereits seit 10 Jahren auf dem Tisch. Damit löste er nochmals eine Grundsatzdebatte aus. Die Rückweisung wurde vom Parlament jedoch sehr deutlich abgelehnt.
Gemeinden vs Kanton
In der Baselbieter Pensionskasse klafft ein Loch von 2,3 Milliarden Franken. Der Anteil des Kantons beträgt 1,2 Milliarden Franken. Die Mehrheit des Landrates wollte nach der ersten Lesung, dass der Kanton gemeinsam mit den Gemeinden seinen Anteil deckt und das dafür benötigte Geld auf dem Kapitalmarkt aufnimmt. Dies wollen aber mehrere Gemeinden verhindern. Mit einer Gemeindeinitiative wollen diese erreichen, dass der Kanton alleine seinen Anteil stemmen soll, ohne die Hilfe der Gemeinden.
Zeitdruck
Finanzdirektor Adrian Ballmer betonte, dass die Zeit dränge. Werde die BLPK-Reform in den Sommerferien nicht rechtskräftig, dann gerate die BLPK in Rückstand. Und dies bedeute juristisches Chaos, welches für den Kanton Mehrkosten verursachen würde.