Der heute 28-jährige Mann war mit seinem hochgerüsteten Auto im Juli 2009 in Allschwil so aus einem Stoppsack gefahren, dass er die Herrschaft über sein Fahrzeug verlor. Er geriet aufs Trottoir und fuhr einen Fussgängerin und einen Fussgänger an. Beide wurden verletzt, die Frau so schwer, dass sie möglicherweise bleibende Folgen davon trägt.
Die Anklage lautete auf eventualvorsätzlichen Tötungsversuch, eventuell aber auch auf Gefährdung des Lebens respektive Körperverletzungsdelikte. Das Gericht kam nun zum Schluss, dass ein Tötungsversuch nicht nachzuweisen sei. Es verurteilte den Mann wegen fahrlässiger schwerer und einfacher Körperverletzung.
In der mündlichen Urteilsbegründung zitierte der Gerichtspräsident ausführlich aus Bundesgerichtsurteilen zu Raserdeliktern, in denen eventualvorsätzlicher Tötungsversuch bejaht worden war. Diese Fälle bewegten sich aber «auf einer ganz anderen Ebene» als der vorliegende, sagte der Präsident.
Kein Raserfall
So war es in den Bundesgerichtsfällen jeweils um lange Raserfahrten mit sehr stark übersetzten Geschwindigkeiten gegangen, bei denen auch Menschen zu Tode kamen. Im jetzigen Fall fuhr der Angeklagte hingegen immer noch weniger schnell als die erlaubten 50 Stundenkilometer.