Der Betrag könne bei den Kostenpauschalen der Institutionen eingespart werden, die über dem Normkostenwert liegen, heisst es im Bericht der BKSK. Die Verwaltung schätze diese Einsparung als zumutbar ein.
Konkret sollen nicht mehr die Heime Geld vom Kanton bekommen, sondern direkt die Menschen mit einer Behinderung. Sie erhalten dadurch mehr Wahlfreiheit und können selbst bestimmen, in welchem Heim sie leben wollen. Weiter würden die Kosten der Institutionen damit vergleichbarer. «Es ist durchaus realistisch, bei gewissen Heimen Sparpotential auszumachen», sagt Christoph Hänggi (SP), Präsident der BKSK. Derzeit seien die Kosten in der Höhe von 160 Millionen Franken nicht steuerbar, heisst es weiter. Der Kanton habe ein grosses Interesse daran, dies zu ändern.
Sparvorschlag steht in der Kritik
Der Verband Sozialer Unternehmen beider Basel kritisiert den Sparvorschlag. «Kürzt man den Heimen die Mittel, spart man auf dem Buckel der behinderten Menschen», sagt Verbandspräsident Stephan Burla. Das Sparpotential werde überschätzt: «Der grösste Teil unserer Mittel fliesst direkt in die Betreuung.» Müssten die Heime den Gürtel enger schnallen, würde das die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner mindern.
Neben den Sparmassnahmen will die BKSK den Regierungsrat auch beauftragen, den Landrat jährlich über die Kostenentwicklung der Behindertenhilfe zu informieren. Die beiden Anträge wurden in der Kommission mit 6:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.