Der Kanton Baselland möchte von der Trassengebühr für die Bahnstrecke Sissach-Olten befreit werden. Diese Gebühr stellen die SBB den Kantonen für die Benützung einer Strecke durch den Regionalverkehr in Rechnung. Im Fall der Läufelfinger-Strecke bezahlt der Kanton Baselland für seinen Anteil 225'000 Franken im Jahr.
Liestal argumentiert beim Bund jetzt, es handle sich in diesem Fall gar nicht um eine Regionalverkehr-Strecke. Vielmehr diene sie den SBB als Ausweichstrecke für den Personen- und Güterverkehr. Deshalb müsse sie auch jederzeit betriebsbereit sein und entsprechend unterhalten werden, auch wenn gar nie ein Zug darüber rollen würde.