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Verkehrsplan der Basler Innenstadt
Legende: Auf den blau markierten Strassen gilt Fahrverbot in der Basler Innenstadt. zvg

Basel Baselland Basler Appellationsgericht stützt Zufahrtsregime zur Innenstadt

Das Basler Appellationsgericht hat am Dienstag den Rekurs eines Zahntechnikers abgewiesen. Der Zahntechniker, der sein Labor an der Schneidergasse hat, verlangte eine unbegrenzte Zufahrt zu seinem Geschäft. Er machte medizinische Notfälle geltend. Das Gericht kam jedoch zu einem anderen Schluss.

Seit 43 Jahren stellt Theo Büttel in seinem Zahntechnik-Labor am Fuss des Spalenbergs Zahnprotesten her. Diese liefert er an verschiedene Zahnärzte in der Region Basel. «Dabei gibt es auch immer wieder Notfälle. Hier zählen Minuten», erklärte Büttel vor Gericht.

Dass er regelmässig Notfälle habe, machte Büttel auch bei der Basler Kantonspolizei geltend. Doch die zuständigen Polizeibeamten sowie auch Sicherheitsdirektor Baschi Dürr sahen dies anders. Nun stützt auch das Appellationsgericht, als höchste richterliche Instanz in Basel, diesen Entscheid.

Das Gericht wies den Rekurs von Theo Büttel ab und auferlegte ihm eine Gebühr für diesen Entscheid in der Höhe von 1'200 Franken.

«Ein politische Entscheid»

Richter Stephan Wullschleger hielt in der Urteilsbegründung fest, dass das neue Verkehrsregime in der Basler Innenstadt eine gewisse Erschwerung für das Gewerbe mit sich bringe. «Dies ist jedoch ein politischer Entscheid für eine Flanier- und Geschäftszone», so Wullschleger. Die Polizei habe zu Recht entschieden, dass der Zahntechniker kein Anrecht habe auf eine Dauerbewilligung.

Weiter hielt das Gericht fest, dass es für den Zahntechniker und seine Angestellten zumutbar sei, das Auto bei der Lyss oder beim nahen Storchenparking abzustellen und danach die Produkte zu Fuss zum Labor zu bringen.

«Ein wirtschaftsfeindlicher Entscheid»

Theo Büttel zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht: «Mein Gewerbe ist nicht mehr erwünscht in der Innenstadt. Ich kann diese Wirtschaftsfeindlichkeit überhaupt nicht nachvollziehen.» Ob er das Urteil an die höchste Instanz, an das Bundesgericht weiterzieht, sei derzeit noch offen. Er warte die schriftliche Begründung ab.

Beim Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement JSD auf der anderen Seite begrüsst man, dass «sich zur neuen Verordnung nun eine Gerichtspraxis entwickelt», wie es in einer schriftlichen Stellungnahme heisst. Man nehme den Entscheid zur Kenntnis. Eine Wertung gibt das JSD jedoch nicht ab, weil die schriftliche Begründung des Urteils noch aussteht.

Nur wenig Rekurse gegen Zufahrtsregime

Weiter hält das JSD jedoch fest, dass das neue Verkehrsregime relativ wenig Anlass zu Beanstandungen gebe und schreibt: Im Jahr 2015 habe die Motorfahrzeugkontrolle rund 10'000 Ausnahmebewilligungen ausgestellt. In lediglich vier Fällen hätten Betroffene rekuriert, weil sie keine Bewilligung erhalten hätten. Zwei Fälle seien an das Appellationsgericht weitergezogen worden. Einer sei noch hängig.

(Regionaljournal Basel, 12:03 Uhr)

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