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Hans-Peter Wessels (Zweiter von links) beim Spatenstich für die Tramlinie 3 über die Grenze.
Legende: Hans-Peter Wessels (Zweiter von links) beim Spatenstich für die Tramlinie 3 über die Grenze. Keystone

Basel Baselland Basler BVB Trams sollen bis nach St. Louis fahren

Aus der verlängerten Tramlinie 3 nach Frankreich sollen ab Ende 2017 Basler Trams fahren. Der Verwaltungsrat der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) hat zusammen mit den Basler und den französischen Behörden eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben.

Die Vereinbarung zwischen der BVB, dem Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) und der Communauté d'Agglomérations des Trois Frontières (CA3F) regle, dass der operative Betrieb der verlängerten Tramlinie von der BVB wahrgenommen werde. Dies teilen die Beteiligten in einer Medienmitteilung mit. Laut Berichten der «Basler Zeitung» war bis jetzt unklar, ob die BVB den Trambetrieb in Frankreich führen dürfen.

«Es war immer die Absicht, dass die BVB die Strecke betreiben. Es wäre auch schwierig sich vorzustellen, wenn man an der Grenze in französische Trams umsteigen müsste», sagt Stephan Appenzeller, Kommunikationsleiter bei den BVB. Die Frage stand im Raum, weil die französischen Behörden den BVB für die Strecke noch keine Betriebsbewilligung ausgehändigt haben. Dabei handelt es sich aber um eine technische Beurteilung. Die Behörden überprüfen die Strecke nach Sicherheitsaspekten und erteilen danach die Bewilligung. Es gehe dabei nicht um die Frage, wer die Strecke betreibt. Das bestätigt auf Anfrage auch das Bundesamt für Verkehr.

Bewilligungen erst nach Bauabschluss

Bis im Sommer 2017 soll die 3,1 Kilometer lange Verlängerung bis nach St. Louis gebaut sein. Ab August 2017 wollen die BVB mit Schulungsfahrten und weiteren Arbeiten für die Inbetriebsetzung starten. Erst wenn die Strecke befahren werden kann, könne nach geltendem Recht die formelle Betriebsbewilligung sowie die Zulassung für die Fahrzeuge beantragt werden, heisst es weiter. Dieser Prozess werde voraussichtlich ab August 2017 einsetzen. Mit dieser Vereinbarung können auch die Bundesmittel aus dem Infrastrukturfonds ausbezahlt werden.

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