Im Kanton Basel-Stadt hat es 284 Familienläden. 77 davon sind als GmbH oder Aktiengesellschaft organisiert. Und genau diese Geschäfte haben ein Problem, denn in Zukunft darf ein Familienbetrieb keine GmbH mehr sein, das hat das Bundesgericht in einem Urteil entschieden.
Es gibt einen legalen Kniff
Das Basler Amt für Arbeit hat die betroffenen Ladenbesitzer nun angeschrieben und sie über die veränderte Situation informiert. Gleichzeitig hat das Amt den Läden die Bewilligung entzogen auf Ende 2015: «Die Betroffenen können aber ein neues Gesuch stellen», sagt Antonina Stoll, Leiterin des Bereichs Arbeitsbedingungen beim Basler Amt für Arbeit. Voraussetzungen für ein neues Gesucht: Die GmbH muss in eine Kollektivgesellschaft oder Einzelperson geändert werden.
Ändert der Ladenbesitzer seine Rechtsform, bleibt alles beim Alten. Wenn der Ladenbesitzer diesen juristische Rechtsform bis Ende 2015 aber nicht ändert, dann muss er seinen Laden zwar nicht schliessen, er darf dann seinen Laden aber nicht wie bisher am Sonntag offen halten oder bis spät in die Nacht. Das dürfen in Basel nämlich nur bewilligte Familienläden.
Kollektivgesellschaft ist Nachteil
Für die Juristin von der SRF-Espresso-Redaktion, Gabriela Baumgartner, ist klar. Der Wechsel von einer GmbH zur Kollektivgesellschaft ist für das Familienunternehmen ein Nachteil. Vor allem bei Haftungsfragen. Während die Ladenbesitzer bei einer GmbH mit dem Firmenvermögen haften, haften sie in einer Kollektivgesellschaft mit dem Privatvermögen. Das heisst: «Bei einem Konkurs kann die Familie sogar ihr Haus, also ihr Dach über dem Kopf verlieren», sagt Baumgartner.