Die Frage ist eine juristische Knacknuss. Cannabis ist weiterhin eine Droge und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Vorstoss von SP-Grossrätin Tanja Soland ist also nicht so einfach umsetzbar. Philipp Waibel von den Basler Gsundheitsdiensten sieht jedoch ein Schlupfloch: «Wir können beim Bundesamt für Gesundheit eine Ausnahmebewilligung beantragen, für ein Forschungsprojekt.»
Aus Forderung wird Forschungsprojekt
Aus dem ursprünglichen Vorstoss von Tanja Soland wird also ein Forschungsprojekt. Das sei aber auch im Sinne der Grossrätin gewesen. Sie wollte ihr Cannabis-Abgabe Projekt wissenschaftlich begleiten lassen. Ziel der Studie sei es, zum Thema Cannabis-Konsum neue Erkenntnisse zu sammeln.
So soll eine objektivere Debatte über die Droge geführt werden können. Denn: «Die Diskussion über Cannabis ist meistens sehr emotional. Wir wollen Fakten schaffen und die Diskussion sachlich machen.», sagt Philipp Waibel. Er betont aber auch, dass das Forschungsprojekt kein Freipass für den Konsum von Cannabis bedeute.