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Legende: Die Behörden handelten richtig. Dies sagt nun das Verwaltungsgericht in zweiter Instanz. Keystone

Basel Baselland Basler Gewerkschaftshaus: Plakat zur 1:12 Initiative hing illegal

Ein Plakat an der Fassade des Gewerkschaftshauses zur 1:12 Initiative musste nach kurzer Zeit wieder abgehängt werden. In zweiter Instanz bestätigte das Verwaltungsgericht nun das Vorgehen der Behörden als rechtens. Trotzdem können künftig so grosse Plakate wieder aufgehängt werden.

Mit einem Grossplakat warben die Gewerkschaften im Jahre 2013 für die 1:12 Initiative. Das Plakat hing nur kurze Zeit. Auf Geheiss der Behörden musste es schnell wieder entfernt werden. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun das Vorgehen der Behörden als rechtens, sie hätten so handeln müssen. Den Initianten der Aktion warf es «bösgläubiges Vorgehen» vor.

Trotzdem wird es künftig der SP und den Gewerkschaften möglich sein, an der Fassade des Gewerkschaftshauses für ihre politischen Anliegen zu werben. Pro Jahr erhalten sie zwei Bewilligungen für eine Fläche von vier auf sieben Meter. Diese Grossplakate dürfen dann vier Wochen lang hängen.

Werbung am Gewerkschaftshaus hat Tradition. Lange gab sie keinerlei Anlass zu Diskussionen. In den letzten Jahren verschärfte jedoch die Stadtbildkommission ihre Praxis und bewilligte Grossplakate nur noch an Museen.

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