Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, bestätigte gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF, dass die Staatsanwaltschaft voraussichtlich Anklage erheben werde. Um welche Anklagepunkte es sich handelt, wird nicht bekannt gegeben. Zuerst werde der Anwalt von Eric Weber informiert.
Verdacht auf Wahlfälschung
Eric Weber, der im Oktober 2012 ins Basler Parlament gewählt wurde, war im Oktober 2012 bereits wegen Verdachts auf Stimmenfang und Wahlfälschung vorübergehend festgenommen worden.
Vorbestraft
2008 war der rechts aussen politisierende Weber war 2008 vom Basler Strafgericht wegen Drohung, Wahlbestechung und Wahlfälschung rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen (à 30 Franken) verurteilt worden.
Er hatte vor den kantonalen Wahlen von 2004 diverse Delikte begangen. Unter anderem hatte er zwei Wahlberechtigten Geld für ihre Stimme angeboten. Weiter hatte er sich Wahlunterlagen von mindestens zwei Personen beschafft und selber ausgefüllt.