Steuerstreit mit den USA, Betrugsskandal bei der Vermögensberatungsfirma ASE, Rüffel der Aufsichtsorganisation Finma wegen Kontoauszügen, welche die Bank an falsche Adressen geschickt hatte: All diese imageschädigenden Vorkommnisse des Bankkonzerns BKB der letzten Jahre hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grosen Rates unter die Lupe genommen und am Dienstag ihren Bericht publiziert.
Konkrete Auslöser für die Untersuchungen der parlamentarischen Oberaufsichtskommission waren die Rüge der Finma wegen illegaler Kurspflege mit Partizipationsscheinen und160 Millionen Franken, welche der Bankkonzern als Verluste, Abschreibungen und Rückstellungen verbuchen musste. Es habe «Anlass zu Diskussionen und Sorge gegeben.»
Gierg, aber nicht kriminell
In ihrem am Mittwochmorgen publizierten Bericht macht die GPK rasantes Wachstum der «einst kleinen und bescheidenen» BKB als eine Ursache aus. Die Regelung der Aufsicht; die Rollen von Regierung, Parlament und Bankrat seien «überholt» und unklar.
Zusammenfassend hält die GPK fest, dass bei der BKB Organisation und Kontrollsystem den Anforderungen «nicht immer gerecht» geworden seien. Beispielsweise im Fall der Vermögensberaterin ASE habe die Zürcher BKB-Filiale an einer zu langen Leine agieren können und es seien «erkennbare Risiken» nicht rasch genug eliminiert worden.
In keinem der untersuchten Fälle seien die Verantwortlichen kriminell vorgegangen oder hätten sich persönliche bereichern wollen, hält die GPK fest. Ursachen seien vielmehr «eine Priorisierung der Gewinnoptimierung» gewesen. Im Klartext: Die Verantwortlichen der Bank waren zu gierig.
Bankrat habe versagt
Die BKB habe die Defizite erkannt und nicht nur personelle Konsequenzen gezogen, sondern auch umfassende strukturelle Verbesserungen eingeleitet. Dem Bankrat attestiert die GPK in Sachen PS-Eigenhandel ein «gröberes Versagen»: Er habe der Bankleitung nicht genug Beine gemacht, Vorgaben der Finanzmarktaufsicht rasch umzusetzen.
Bei der pendenten Revision des Kantonalbankgesetzes seien die Aufsichtsfragen nun sauber zu klären. Auch der Regierungsrat sei in die Pflicht zu nehmen. Dieser müsse dazu beitragen, die Risiken zu minimieren. Und damit die parlamentarischen Oberaufsichtskommissionen ihre verfassungsmässige Aufgabe erfüllen können, müssten sie künftig sämtliche relevanten Dokumente erhalten, also auch vertrauliche.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)