Die Regierung wollte die Dauer der Altersentlastung von acht Jahren nicht verlängern. Deshalb wollte sie deren Beginn parallel zur Erhöhung des Rentenalters um zwei Jahre verschieben. Andernfalls wären ab 2024/25 dem Kanton jährliche Mehrkosten von 1,2 Millionen Franken entstanden. Heute muss eine Volljob-Lehrkraft ab 55 zwei Wochenlektionen weniger unterrichten. Neu würde diese Entlastung ab 57 greifen.
Die Bildungs- und Kulturkommission schlug vor, diese Verschiebung zwei Jahre später nach hinten zu verschieben. Im Plenum argumentierte die Linke, dass das Lehramt immer anspruchsvoller werde und die Lehrkräfte nicht per Federstrich zwei Jahre später ausgelaugt seien. Bürgerliche sprachen hingegen von einem Privileg und ungerechtfertigten Mehrkosten.
Am Schluss setzte sich das bürgerliche Lager samt GLP mit 49 gegen 41 Stimmen durch. Somit gilt die Anpassung per 2016. In der Schlussabstimmung wurde das Schulgesetz mit 78 gegen 14 Stimmen dann klar entsprechend geändert.