Wenn bis zu 25% eines Unternehmens dem Staat gehören, soll bei seinen Bauaufträgen ein neues Gesetz gelten. Konkret dürfen Subunternehmen keine Aufträge an weitere Subunternehmen abgeben dürfen. Der Grosse Rat hat dazu zwei Vorstösse überwiesen. Ob das Anliegen des Grossen Rates umgesetzt wird, darüber muss nun aber die Basler Regierung entscheiden.
Anlass für den Entscheid im Grossen Rat waren die Verstösse gegen das Arbeitsrecht auf der Baustelle der Messe Schweiz. Bei der Messeholding liegt der Staatsanteil bei 49%.
Die Linke im Rat stand geschlossen hinter dem Anliegen. Die Vorfälle auf der Messebaustelle hätten gezeigt, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht genügen. Die Bürgerlichen im Rat sprachen sich gegen das neue Gesetz aus. Man solle «das Kind nicht mit dem Bad ausschütten», meinten SVP und FDP. Ein Weitergabeverbot für Aufträge halte KMU von Staatsaufträgen fern.
Die Gewerkschaft Unia begrüsst die beiden Parlamentsentscheide. So würde den unzähligen Sub-Sub-Unternehmensketten den Garaus gemacht, schreibt die Gewerkschaft in ihrer Mitteilung.