Das verlangte allgemeine Vermummungsverbot im öffentlichen Raum tangiere höherrangiges Recht, monierten alle Parteien, ausser der SVP. Es schränke das Recht auf persönliche Freiheit ein, das Gleichheitsgebot, das Diskriminierungsverbot sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Verfassung erlaube solches nur, falls es sowohl in öffentlichem Interesse liege als auch verhältnismässig sei.
Über das Ziel hinaus
Die Verschleierung von Frauen - welche die Initianten explizit im Auge haben - könne zwar irritieren, sagte ein CVP-Sprecher. Doch die Initiative schiesse weit über das Ziel hinaus; sie verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Bekleidungsvorschriften für den öffentlichen Raum seien inakzeptabel, hiess es mehrfach.
Appelle der SVP, das Volk über die Frage entscheiden zu lassen, da der Grosse Rat mit einer Unzulässigkeitserklärung die Volksrechte beschneide, blieben ungehört. Auch die Drohung, die Initianten würden vor Gericht gehen, fruchtete nicht. Das Parlament erklärte die Initiative mit 72 gegen 9 Stimmen für rechtlich unzulässig.