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Steuererklärung
Legende: Wie hoch sollen Steuerabzüge für Arbeitsweg und Weiterbildungen sein? Colourbox

Basel Baselland Basler Pendler dürfen nur noch 3000 Franken abziehen

Der Basler Grosse Rat folgte dem Vorschlag der Regierung, die den Pendlerabzug auf 3000 Franken beschränken wollte. Die Diskussion drehte sich um die effektiven Fahrkosten für den Arbeitsweg, welche Pendlerinnen und Pendler von den Steuern abziehen können.

Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rats hatte einen Abzug von 3'800 Franken vorgeschlagen, den Betrag eines Generalabonnements 2. Klasse GA. Die bürgerlichen Parteien forderten einen maximalen Abzug in der Höhe eines 1. Klasse Generalabonnements, also 6000 Franken. Die Bürgerlichen vertraten die Meinung, dass die Züge in der 2. Klasse dermassen überfüllt seien, dass das Arbeiten nur in der 1. Klasse möglich sei.

In der Parlamentsdebatte gab Finanzdirektorin Eva Herzog zu bedenken, dass ein Abzug selbstverständlich sei. Man dürfe aber «nicht übertreiben, Pendeln zu fördern kann heutzutage keine verkehrspolitische Massnahme sein». Demgegenüber argumentierte der freisinnige Stephan Mumentaler, dass in der heutigen mobilen Welt nicht davon ausgegangen werden könne, dass jeder an seinem Wohnort arbeite.

Grünliberale wollen Pendlerabzug abschaffen

Der Grünliberale Dieter Wertheman konterte, dass im Gegenteil das Wohnen in der Nähe des Arbeitsortes gefördert werden müsse. Sein Parteikollege Aeneas Wanner sprach sich sogar dafür aus, den Pendlerabzug ganz abzuschaffen. Der Vorschlag der Grünliberalen hatte aber bei der Mehrheit im Rat keine Chance. In der Schlussabstimmung folgt die Mehrheit des Rates nach längerer Debatte dem Vorschlag der Regierung.

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