Die Basler Regierung will das kantonale Steuergesetzes an den Bund anpassen. Dies bedeutet, dass der Pendlerabzug auf 3'000 Franken begrenzt und ein Aus- und Weiterbildungsabzug von bis zu 12'000 Franken eingeführt werden soll.
Den Abzug für Pendler zu begrenzen, sei sinnvoll, heisst es in einer Mitteilung der Regierung vom Dienstag. Schliesslich seien diese Kosten nur bedingt beruflich bedingt, könne doch jeder selber entscheiden, wo er wohne. Mit hohen Pendlerabzügen setze man raumplanerisch und umweltpolitisch falsche Anreize. Bisher ist der Pendlerabzug nicht begrenzt.
Die Mehreinnahmen, die dem Kanton durch die Begrenzung der Pendelabzüge entstehen, will die Regierung für die Finanzierung des neuen Bahninfrastrukturfonds nutzen.
Kein Unterschied mehr zwischen Ausbildung und Weiterbildung
Der Aus- und Weiterbildungsabzug soll neu eingeführt werden und für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen ab Tertiärstufe gelten. Laut der Regierung vereinfacht dies die Steuererklärung, da die bisherige nicht immer einfache Unterscheidung zwischen abziehbaren Weiterbildungs- und nicht abziehbaren Ausbildungskosten wegfällt.
Die Neuerungen sollen ab der Steuerperiode 2016 wirksam werden. Insgesamt erwartet die Regierung aus der Gesetzesrevision Mehreinnahmen bei den Steuern von rund 1,2 Millionen Franken.