Aktuell erhalten sechs Magistratspersonen seit ihrem Rücktritt nach 2008 ein Ruhegehalt. Dieses schwankt zwischen rund 122‘000 und 170‘000 Franken pro Jahr. Der Grünliberale Aeneas Wanner hat keine Freude an solchen «goldenen Fallschirmen», wie man solche Abgangsentschädigungen bei Managern in der Wirtschaft bezeichnet.
Wenig erstaunt, dass die Regierungsräte selber dagegen nichts wissen wollen von einer Kürzung oder gar Abschaffung der Ruhegehälter. In der Antwort auf dem Vorstoss von Aeneas Wanner schreibt die Regierung, es sei im öffentlichen Interesse, das System der Ruhegehälter beizubehalten. Dies weil die Gehälter einerseits Teil der Gesamtvergütung seien, andererseits seien Magistratspersonen «durch die Zusicherung des Ruhegehalts nicht darauf angewiesen, sich bereits in Ausübung ihres Mandates für die Zeit danach materiell abzusichern».
Regierungsräte sollen also nicht schon während ihrer Amtszeit Mandate für die Zeit nach ihrem Rücktritt suchen und so in mögliche Interessenkonflikte geraten.