Beim Schiffsunglück vor vier Jahren starben der Bootsführer und der Vermessungsleiter. Zwei weitere Personen, die sich ebenfalls auf dem Vermessungsboot aufhielten, konnten sich retten.
Vorgeschichte
Das Strafgericht sprach den Lotsen vor einem Jahr frei. Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung des Lotsen wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung. Er akzeptierte das Urteil nicht und zog den Fall weiter vor das Appellationsgericht. Dieses bestätigt nun den Freispruch des Strafgerichts. Und befand, dass dem Lotsen nichts vorzuwerfen sei.
Der Staatsanwalt akzeptiert das zweitinstanzliche Urteil. Nach seinen Angaben wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die solche Schiffsunglücke in Zukunft verhindern soll.
Im gleichen Prozess war vor Jahresfrist auch der Bereichsleiter Schifffahrt und Hafenbereich bei den Schweizerischen Rheinhäfen freigesprochen worden.