Die Bluttat trug sich im Dezember 2012 in der Wohnung der Ehefrau an der Felsplattenstrasse in Basel zu. Das Strafgericht ging wie die Anklage davon aus, dass der Beschuldigte mit Tötungsabsichten in der Wohnung erschienen war und aus Rachsucht auf Schwiegereltern und Ehefrau geschossen hatte.
Der Beschuldigte hatte erklärt, die Schwiegereltern und die Ehefrau seien auf ihn zugekommen und er habe auf deren Beine gezielt. Im Gerangel soll sich ein Schuss gelöst haben. Der Verteidiger plädierte auf ein Urteil wegen Gefährdung des Lebens und fahrlässiger Tötung.
Der Staatsanwalt wollte dagegen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das Gericht folgte der Anklage und verhängte die Höchststrafe. «Für uns ist das klar Mord», sagte der Gerichtspräsident. Das Verschulden wiege äusserst schwer. «Sie wollten aus Rachsucht mehrere Menschen töten», sagte er.