In der Anklageschrift schreibt die Basler Staatsanwaltschaft, dass der Täter nicht zurechnungsfähig sei. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine sogenannte Massnahme. Teilt das Gericht die Ansicht, dass der Mann schuldunfähig ist, so erhielte er keine reine Gefängnisstrafe, sondern Freiheitsentzug mit Therapie oder er müsste in eine geschlossene Klinik. Eine solche Massnahme würde alle paar Jahre überprüft und angepasst. Es wäre somit auch möglich, dass der Mann lebenslang verwahrt wird.
Schwierige Aufgabe für das Gericht
Das Basler Strafgericht muss über einen Fall urteilen, wie es ihn in Basel noch nie gegeben hat. Eine Amokfahrt in der Innenstadt - das Gericht kennt keine vergleichbaren Fälle, die als Erfahrungswerte dienen könnten. Nie zuvor kam es vor, dass eine einzelne Person Leute im öffentlichen Raum derart gefährdet hat.
Das Gericht muss versuchen zu klären, was den Mann zu dieser Tat angetrieben hat. In der Anklageschrift ist zu lesen, dass der Mann sich von einer inneren Stimme angetrieben gefühlt habe. Er habe sich verfolgt gefühlt.
Angeklagter erscheint zum Prozess-Auftakt
Der Angeklagte selbst ist am ersten Tag der Gerichtsverhandlung anwesend. Auf viele Fragen des Gerichts antwortete der stark von Medikamenten gezeichnete Mann, dass er sich nicht erinnern könne. Er habe die Personen, die er angefahren hat, nicht gesehen. Er habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu töten. Noch kurz nach der Tat, sowie im Gespräch mit der psychologischen Gutachterin, das der Gerichtsverhandlung vorausgegangen war, hatte der Mann jedoch noch einzelne Stationen der Amokfahrt rekonstruieren können.
Das Urteil wird am Donnerstag gefällt.