Ob ein Straftäter ins Gefängnis muss oder in einem Massnahmenvollzug mit Therapie, entscheidet das Gericht. Wie streng die Therapie danach ist, entscheidet der Strafvollzug. Dessen Leiter ist Dominik Lehner. Er befindet in Basel darüber, ob ein Täter in einer psychiatrischen Klinik hinter verschlossenen Türen bleibt, ob er beispielsweise im Garten spazieren gehen oder sogar ausserhalb der Klinik einem Beruf nachgehen kann.
Bei seinen Entscheiden ist Dominik Lehner in engem Kontakt mit den Kliniken, denn er stützt sich ab auf Gutachten der Therapeuten. Und falls er dann immer noch unsicher ist, kann er den Fall einer Fachkommission vorlegen. Dennoch: Sicherheit könne er nie versprechen, sagt Dominik Lehner gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. «Es fängt damit an, dass es schwierig ist zu definieren, was Sicherheit ist. Straftaten gehören zu jeder Gesellschaft.»
Die Arbeit in den Augen der Öffentlichkeit
Fälle wie jener in der Westschweiz, als ein Täter seine Therapeutin auf einem begleiteten Freigang tötete, erschweren die Arbeit von Dominik Lehner. Früher seien solche Täter einfach ins Gefängnis gekommen, dann seien sie freigelassen worden - und wurden danach möglicherweise rückfällig. Davon habe die Öffentlichkeit jedoch kaum Notiz genommen.
«Und jetzt hat man eine psychiatrische Behandlung und geht stufenweise vor. Das erhöht die Möglichkeit, dass jemand während des Strafvollzugs wieder Delikte begeht. Dies wird dann als Versagen der zuständigen Instanzen verstanden.»