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Eine junge Hand hält eine alte Hand.
Legende: In der Schweiz betreuen viele Pflegerinnen aus Osteuropa alte Menschen in deren eigenen vier Wänden. Keystone

Basel Baselland Basler Zivilgericht schützt 24-Stunden Betreuerin

Eine Care-Migrantin aus Polen hat in Basel erfolgreich gegen eine private Spitex-Firma geklagt. Diese muss die Betreuerin auch für die Präsenzzeit ausserhalb der eigentlichen Arbeitszeit entschädigen.

Für das Zivilgericht Basel-Stadt ist die Arbeit im Privathaushalt bei Anstellung durch private Firmen dem Arbeitsgesetz unterstellt sei. Das teilte die Gewerkschaft VPOD am Freitag mit. Darum seien sämtliche Stunden, auch jene mit Rufbereitschaft, angemessen zu entschädigen.

Im Fall der Polin setzte das Zivilgericht laut VPOD die Entschädigung für die Präsenz von 22 bis 7 Uhr auf einen halben Stundenlohn fest. Die Spitex-Firma muss der Care-Migrantin für einen dreimonatigen Arbeitseinsatz rund 15'000 Franken nachzahlen.

VPOD: Bahnbrechendes Urteil

Der VPOD wertet das Urteil des Basler Gerichts als "bahnbrechenden Erfolg" für die Care-Migrantinnen und bereitet nun eine Klagewelle vor. Die Gewerkschaft hatte schon 2013 ein Netzwerk aufgebaut, das die Ausbeutung von Care-Migrantinnen bekämpft.

Die Pflegenden vorab aus Osteuropa arbeiten oft unter prekären Bedingungen und fast rund um die Uhr. Die Frauen, von denen die meisten Betagte betreuen, haben häufig einen Vertrag für eine 42-Stunden-Woche und werden für die lange Präsenzzeit nicht entschädigt.

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