Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gesunkenen Temperaturen entschärften die Lage ausserhalb des Waldes, teilten der Krisenstab Baselland und das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement am Montag mit. Die Waldbrand-Gefahrenstufe werde deshalb von «sehr gross» (Stufe 5) auf «gross» (4) reduziert.
Feuerwerke sind unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt, sollen aber nur auf festen, nicht brennbaren Flächen - wie Kies- und Mergelplätzen oder geteerten Parkplätzen - gezündet werden. An den Bundesfeiern seien Höhenfeuer erlaubt, allerdings ebenfalls mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald. Den Gemeinden sei es überlassen, diese Vorschrift allenfalls zu verschärfen.
Weiterhin verboten ist es, im Wald und an den Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gelte auch für eingerichtete Feuerstellen und für selbst mitgebrachte Grills, heisst es weiter. In Basel-Stadt ist ausserhalb des Siedlungsgebiet offenes Feuer wieder erlaubt.
Nur fünf Prozent des letztjährigen Umsatzes
Dass lange nicht klar war, ob Feuerwerke gezündet werden dürfen oder nicht hat den Feuerwerksverkäufern das Geschäft ruiniert. So beschreibt etwa Philipp Schöneberger vom Feuerwerkshop in Reinach, dass er nur gerade fünf Prozent des normalen Umsatzes gemacht habe.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)