Das Basler Zivilgericht hat die Vorbereitungsarbeiten zur Bergung mit einer superprovisorischen Verfügung gestoppt, nur einen Tag, nachdem diese Arbeiten begonnen haben. Die Verfügung wurde auf Wunsch des Anwalts der Besitzer und Betreiber des Regioports ausgesprochen, einem privaten Yachthafen beim Dreiländereck.
Der Besitzer beklagt nämlich einen Schaden: Im Yachthafen soll das havarierte Schiff eine Spundwand eingedrückt haben. Der zuständige Einsatzleiter bei der Bergung der «Merlin», Enrico Haltiner, erklärt: «Der Anwalt fordert ein richterliches Gutachten über die Schadenhöhe an dieser Spundwand, bevor die «Merlin» geborgen wird.»
Diese Prüfung könnte sich aber zu einer längeren juristischen Verhandlung auswachsen, fürchtet Haltiner. Dabei sei man in den ersten beiden Tagen gut voran gekommen mit den Arbeiten: «Am Mittwoch haben wir mit Taucharbeiten begonnen und Objekte entfernt, so dass man mit den Pontons besser zum Schiff kommt.»
Bergungsteam hofft auf rasche rechtliche Einigung
Nun muss allerdings mit einer längeren Unterbrechung dieser Vorbereitungsarbeiten gerechnet werden. Haltiner hofft darum, dass sich der Anwalt der Besitzerfirma der «Merlin» möglichst bald mit dem Besitzer des Yachthafens einigen kann. Dabei steht allerdings jetzt schon fest, dass sich die eigentliche Bergung, die auf den 8. Oktober geplant war, weiter hinausschieben wird.
(Regionaljournal Basel, 06:32)