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Der ehemalige Baselbieter Regierungsrat Adrian Ballmer
Legende: Alt-Regierungsrat Adrian Ballmer Der zurückgetretene Regierungsrat Adrian Ballmer, Regierungsratswahlen 2013. Keystone

Basel Baselland Beschuldigte Baselbieter Amtsträger kontern Vorwürfe

Offiziell will niemand Stellung nehmen - hinter den Kulissen bereiten die Beschuldigten aber ihre Verteidigung vor. Der Tenor bei allen lautet: Sie hätten nichts falsch gemacht.

Es war ein politisches Erdbeben am Donnerstag im Kanton Baselland. Die Baselbieter Regierung reichte Strafanzeige ein gegen ehemalige und amtierende Regierungsräte und Chefbeamte. Der Vorwurf ist happig: Die Amtspersonen hätten über mehrere Jahre Geld in den eigenen Sack gesteckt, das sie dem Kanton hätten abgeben müssen.

Im Zentrum der Vorwürfe stehen Alt-Regierungsrat Adrian Ballmer, der verstorbene Regierungsrat Peter Zwick, der ehemalige Landschreiber Walter Mundschin und Kulturchef Niggi Ullrich. Sie alle hätten zu Unrecht Honorare unter anderem aus Verwaltungsratssitzungen angenommen. Dies steht so im Bericht der Finanzkontrolle, den die Regierung am Donnerstag öffentlich machte.

Nun wehren sich die Beschuldigten jedoch. Offiziell will zwar niemand Stellung nehmen, alle verweisen darauf, dass gegen sie ein Verfahren am Laufen sei. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beschuldigten die Hände in den Schoss legen. Sie gehen zum Gegenangriff und sind daran, sich zu verteidigen. Und: Sie verweisen auf Dokumente, die ihre Unschuld beweisen sollen.

Es geht um juristische Details. Nämlich: Honorar sei nicht gleich Honorar. Es gibt offenbar eine Unterscheidung zwischen fixem und variablem Honorar. Einer der Beschuldigten geht davon aus, dass man den variablen Teil behalten dürfe. Dies belege ein Rechtsgutachten von 1987 - und darauf stütze er sich ab.

Ob der Beschuldigte Recht hat, ist schwer abzuschätzen. Eine Anfrage des «Regionaljournal Basel» von Radio SRF beim Kanton auf Einsicht in dieses Dokument blieb bis Freitagabend unbeantwortet. Sicher ist aber: Die Finanzkontrolle kennt dieses Rechtsgutachten ebenfalls - und zieht daraus offenbar andere Schlüsse als der Beschuldigte.

Es gibt jedoch noch weitere juristische Fragezeichen. Zum Beispiel: Hat eine Amtsperson ihr Verwaltungsratsmandat als Vertreter des Kantons während der Arbeitszeit ausgeübt - oder als Privatperson in ihrer Freizeit? Letzteres wäre grundsätzlich möglich, muss aber mit dem Vorgesetzten abgesprochen sein.

Dass die Regierung trotz dieser juristischen Fragezeichen die Namen von Alt-Regierungsräten und Chefbeamten öffentlich machte, finden die Beschuldigten heikel. Sie fühlen sich an den Pranger gestellt.

Klarheit schaffen muss nun die Justiz. Das Verfahren ist am Laufen.

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