Die Bewegungsfreiheit, die körperliche und geistige Unversehrtheit, der Schutz der Privatsphäre oder die Versammlungsfreiheit der Fangemeinschaft würden durch die im Konkordat beschlossenen Massnahmen beeinträchtigt. Mit der Beschwerde des Beitrittes von Luzern zum Konkordat soll das Bundesgericht jetzt die grundsätzlichen Fragen klären.
Nicht grundsätzlich gegen Luzern gerichtet
Dass sich die Beschwerde gegen den Beitritt von Luzern zum Konkordat richtet, sei zufällig. Als vierter Kanton hat Luzern kürzlich den Beitritt zum Konkordat beschlossen. Die Beschwerde soll laut Schäfer möglichst früh eingereicht werden, jetzt sei halt Luzern soeben beigetreten.
Wird die Beschwerde vom Bundesgericht gutgeheissen, so hätte dies Folgen für die ganze Schweiz. «Das ganze Hooligan-Konkordat wird dann hinfällig», interpretiert Tobit Schäfer einen möglichen Erfolg vor dem höchsten Gericht in der Schweiz.
In Basel hat der Grosse Rat über einen möglichen Beitritt noch nicht entschieden. Gegner sind sowohl im linken wie auch im rechten Lager quer durch alle Parteien auszumachen. Beigetreten sind bis jetzt Sankt Gallen, Luzern, Uri und Appenzell Innerrhoden.