Die Aufträge an die Drittfirmen ABS Betreuungsservice AG sowie die ORS AG würden bereits einige Jahre zurückliegen. Damals sei die Grenze zur Ausschreibungspflicht nicht erreicht worden, sagt Regierungsrat Christoph Brutschin. Die kritische Höhe sei allerdings vermutlich bereits vor zwei Jahren erreicht worden.
Christoph Brutschin räumt ein, dass er früher hätte reagieren müssen: «Da ist ein Fehler passiert.» Im Departement sei dieser aber erkannt und man wolle die Aufträge jetzt korrekt ausschreiben. Brutschin betont, dass keine Systematik dahinter stecke. Insgesamt handelt es sich um ein Auftragsvolumen von rund 1.5 Millionen Franken. «Der Fehler ist erkannt. Wir haben Massnahmen ergriffen» sagt der SP-Regierungsrat. Brutschin begründet die Vergabe von Aufträgen an externe Firmen mit den stark schwankenden Fallzahlen und der damit verbundenen Planungsschwierigkeit.
Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) vergibt unter anderem im Asylbereich die Betreuung von Asylsuchenden teilweise an Drittfirmen. Damit wollen die Behörden die Belastungsschwankungen ausglätten. Aufträge an Drittfirmen mit ein Volumen ab 150'000 Franken müssen die Basler Behörden ausschreiben. So verlangt es das Submissionsgesetz.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)