Der Kanton Baselland rechnet im Laufenden Jahr mit einem Defizit von 57 Millionen Franken. Das Loch in der Kasse wäre aber beträchtlich höher, würde der Kanton nicht von einer einmaligen Erbschaft profitieren.
25 Millionen Franken sind es ganz genau, die der Kanton von einer verstorbenen Einzelperson erbt. Die Person sei schon vor längerer Zeit gestorben, sagt man bei der Baselbieter Finanzverwaltung. Man wollte aber sauber abklären, ob wirklich keine Erben Ansprüche auf das Vermögen erheben können.