Eltern können ihr Kind maximal drei Monate vor in Anspruchsnahme eines Krippenplatzes dafür anmelden. Bis das Erziehungsdepartement einen Krippenplatz vermittelt, kann es aber bis zu sechs Monate dauern.
Wiedereinstig verzögert sich
Für die Eltern, beziehungsweise die Mütter, heisst das, dass sie ihren Arbeitgeber vertrösten müssen.
Frauen, die arbeiten gehen wollen, können dies nicht tun, weil sie nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubes keinen subventionierten Platz gefunden haben.
Beim Erziehungsdepartement ist man sich dieser Problematik bewusst. Dass dieses «Basler System» hohe Flexibilität auch seitens der Arbeitgeber fordert, sei aber Ausdruck des beschlossenen politischen Kompromisses.