Zentrales Element des neuen Energiegesetzes ist eine Abgabe nicht nur auf Strom, sondern auch auf Öl und Gas. Dank dieser neuen Energieabgabe soll mehr Geld für die Sanierung von Häusern zur Verfügung stehen.
Diese neue Abgabe sei jedoch nicht gesetzeskonform, schreiben zwei Professoren in einem Gutachten. Die Basler Zeitung berichtete darüber. Nur der Bund könne Lenkungsabgaben erheben, nicht aber die Kantone, so das Gutachten.
Das zuständige Bau- und Umweltschutzdepartement widerspricht jedoch. Es handle sich bei der neuen Abgabe nicht um eine Lenkungsabgabe, sondern um eine Steuer. Bei einer Lenkungsabgabe erhalte der Verbraucher die Abgabe in irgendeiner Form jeweils wieder zurück. Die Steuer werde jedoch zweckgebunden für Effizienzmassnahmen bei Gebäuden eingesetzt.