Eric Weber soll wegen Vergehen gegen den Volkswillen und einer strafbaren Handlung gegen die Ehre angeklagt werden, sagt ein Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Anklageschrift werde demnächst fertiggestellt.
Eric Weber wird nicht zum ersten Mal vor Gericht stehen: Schon 2008 hatte ihn das baselstädtische Strafgericht wegen Drohung, Wahlbestechung und Wahlfälschung rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Er hatte vor den kantonalen Wahlen von 2004 diverse Delikte begangen.
Vor den letzten kantonalen Wahlen, bei denen er als Vertreter seiner «Volks-Aktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat» die Rückkehr ins Parlament schaffte, wurde Weber unter dem Verdacht des Stimmenfangs und der Wahlfälschung vorübergehend festgenommen. Seither läuft gegen ihn ein Strafverfahren.
Derzeit kandidiert Weber auch für die Nachfolge des zurücktretenden CVP-Regierungsrats Carlo Conti. Obwohl er es im ersten Wahlgang auf einen Stimmenanteil von lediglich 4,5 Prozent gebracht hatte, tritt er als chancenloser Aussenseiter am 22. Juni auch zum zweiten Wahlgang an.
Im Basler Parlament fällt Weber vor allem durch clowneske Voten auf und er hält die Verwaltung mit teils absurden Vorstössen auf Trab. Von den anderen Parlamentariern wird Weber geschnitten.