Bisher war es ein heiss umstrittenes Neubaustück des regionalen Tramausbaus: der Margarethenstich. Sowohl die Basler Verkehrsbetriebe BVB als auch die Baselland Transport AG BLT wollten den Abschnitt befahren. Das führte zu einem Streit, welcher nun beendet ist. Die Regierungen der beiden Basel haben entschieden, dass die BLT die neue Linie vom Leimental über den Margarethenstich zum Bahnhof SBB und danach bis zum Badischen Bahnhof fahren soll. Die neue Tramlinie 17 dürfte gut ausgelastet sein und ist daher attraktiv.
Gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF spricht die Baselbieter Baudirektorin Sabine Pegoraro denn auch freudig von einer «umfassenden Lösung», die von allen Seiten getragen werde und «Planungssicherheit» für BVB und BLT bringe. Auch der Basler Baudirektor Hans-Peter Wessels zeigt sich zufrieden über den «wegweisenden Beschluss».
Weitere drei Strecken an BVB
Im Gegenzug zum Zuschlag für die BLT für den Margarethenstich sollen ebenfalls geplante Neubaustrecken ins Dreispitzareal bei Münchenstein, nach Allschwil Letten (Verlängerung des 8ers) und nach Salina Raurica in Pratteln (Verlängerung des 14ers) dereinst von den BVB befahren werden. Der Grundsatz möglichst ausgeglichener Leistungserbringung der zwei Unternehmen im jeweils anderen Kanton gelte dabei weiterhin.
Die von den Regierungen gelobte Lösung stösst aber nicht nur auf Begeisterung. Matthias Scheurer von der Gewerkschaft VPOD Region Basel nennt die Margarethenstichlinie eine «fette Gans», die die BLT nun in der Hand habe. Die Linien hingegen, die die BVB dereinst im Baselbiet befahren dürfe, seien im Vergleich dagegen eine «magere Taube auf dem Dach», da sie bis anhin noch nicht einmal bewilligt worden seien.
Kein Ungleichgewicht bei allfälligen Verzögerungen
Allerdings haben die Regierungen eine Sicherung eingebaut. So sollen BLT wie auch BVB vom Ausbau profitieren und Mehrleistungen im jeweils anderen Kanton erbringen können. Damit aber im Falle von Verzögerungen im Ausbau der Strecken kein Ungleichgewicht entsteht, wurde ein Grenzwert festgelegt: Der Saldo eines Überhangs darf nicht über fünf Prozent aller jährlichen Tram-Fahrleistungsstunden von BVB beziehungsweise BLT liegen.