Als die die landrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Beratungsaufträge der Baselbieter Verwaltung überprüfte, stiess sie auf bekannte Namen: Auf ehemalige Kadermitglieder des Kantons.
Die GPK wirft der Regierung vor, das Beschaffungsgesetz bewusst umgangen zu haben, um Aufträge an Firmen ihrer Wahl zu geben. Das ist nicht rechtens, denn das Beschaffungsgesetz verlangt, dass Beratungsaufträge ab 150'000 Franken öffentlich ausgeschrieben werden müssen. «In einzelnen Fällen haben wir Indizien, dass man Projekte ganz bewusst so ausgestaltete, dass man es nicht ausschreiben musste», sagt der Präsident der GPK, Hanspeter Weibel.
Aufträge für rund 50 Millionen Franken
Die Regierung habe Aufträge aufgeteilt oder auf verschiedenen Konti verbucht, um so die fehlende Ausschreibung zu verschleiern. Dadurch konnte die Regierung die Aufträge an die Firmen ihrer Wahl vergeben – in vielen Fällen vermutlich ehemaligen oder Kollegen der Verwaltung.
Der Bericht leitet aus einzelnen Feststellungen pauschale Vorwürfe ab.
Rund 60 Prozent der stichprobenmässig überprüften Aufträge beanstandete die GPK. Weil viele Aufträge nicht sauber verbucht seien, sei schwierig zu sagen, für welche Summe sich die Baselbieter Regierung insgesamt beraten lies. Die Mitglieder der GPK schätzen den Betrag aber auf 50 bis 60 Millionen Franken.
Die Regierung weist den schweren Vorwurf zurück. Es gäbe keine systematische Vorstösse gegen das Beschaffungsgesetz, betont Regierungspräsident Isaac Reber: «Der Bericht leitet aus einzelnen Feststellungen pauschale Vorwürfe ab.» Das sei unzulässig und sachlich nicht begründet.
Aufschluss dürfte die Behandlung des Berichts im Landrat bringen. Dieser will die Resultate der GPK noch diesen Monat behandeln.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)