Mit den 18 Monaten blieb das Gericht zwar unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 24 Monaten. Das Gericht schenkte den Aussagen des Verurteilten jedoch keinen Glauben. Der langjährige Banker hätte wissen müssen, dass bei Zinsversprechungen von rund 42 Prozent etwas nicht stimmen kann und hätte den Fall ordnungsgemäss melden müssen.
Auch die These der Verteidigung, dass die Bank einen Imageschaden abwenden wollten, weil interne Mechanismen versagte hätten, hielt das Gericht für nicht plausibel. Einzig, dass der Verurteilte selber keinen Vorteil aus der Geschichte zog, hielt der Gerichtspräsident dem 59-jährigen in seiner Urteilsbegründung zu gut. Deshalb wurde das beantragte Strafmass leicht gekürzt.