Wenn Firmen miteinander Geschäfte abschliessen, müssen sie wissen, wer überhaupt im Namen einer Firma handeln darf. Dafür gibt es ein Verzeichnis, das so genannte Handelsregister. Dort ist von jedem grösseren Betrieb verzeichnet, wer im Namen der Firma Verträge unterschreiben darf. Auch das Kantonsspital Baselland ist in diesem Verzeichnis eingetragen. Nur stimmt dessen Eintrag schon lange nicht mehr.
Vor über einem Jahr kam es beim Kantonsspital Baselland zum Eklat. Der Verwaltungsrat entliess den damaligen Spitaldirektor Heinz Schneider. Der Verwaltungsratspräsident Dieter Völlmin trat damals ebenfalls zurück, auf Ende Februar 2014. Doch obwohl er seit über einem Jahr mit dem Kantonsspital nichts mehr zu tun hat, ist er gemäss Handelsregistereintrag noch immer berechtigt, Verträge für das Spital abzuschliessen. Auch Regierungsrat Thomas Weber, der Ende Juni 2014 als Verwaltungsrat zurücktrat, ist gemäss amtlichem Register immer noch in Amt und Würden.
Wenn man etwas im Kleinen nicht im Griff hat, stellt sich die Frage, ob man es im Grossen im Griff hat.
«Das ist keine Kleinigkeit. Damit sind nicht nur juristische Risiken verbunden, sondern es geht auch um die Reputation», sagt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern. Denn im schlimmsten Fall müsste das Spital haften: Denn Firmen, die mit dem Spital handeln, könnten sich bei einem Streitfall auf den Eintrag im Handelsregister berufen. Das Kantonsspital bezieht per Mail Stellung und schreibt dem Regionaljournal: «In den letzten Monaten erfolgten verschiedene Mutationen im Verwaltungsrat, zuletzt auch noch in der Standortleitung Liestal des KSBL. Der Prozess zur Aktualisierung des Handelsregistereintrages erfolgte in einem Schritt und ist eingeleitet.»
Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz hingegen betont, Wechsel im Verwaltungsrat müsse eine Firma gemäss Bundesgericht dem Handeslregister umgehend melden. Zudem werfe dieser völlig veraltete Eintrag kein gutes Licht auf das Spital, als Ausenstehender müsse man sich fragen: «Wenn man etwas im Kleinen nicht im Griff hat, stellt sich die Frage, ob man es im Grossen im Griff hat.»
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)