Das Basler Baudepartement will, dass auf der Sevogelstrasse im Gellertquartier nur mit 30 Stundekilometern gefahren wird. Der ACS und der TCS haben dagegen Einsprache erhoben. Am Dienstag hat das Basler Appellationsgericht die Einsprache nun abgelehnt. Das heisst: Auf der Sevogelstrasse könnte Tempo 30 gelten.
Das Gericht begründete seinen Entscheid vor allem mit der Frage nach der Sicherheit. Ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern mache die Strasse für die Schulkinder sicherer. Und für das Gericht war auch der Lämr ausschlaggebend. Wer 30 fahre, würde weniger Lärm verursachen.
ACS und TCS wollen den Entscheid wahrscheinlich nicht akzeptieren. Sie überlegen sich, den Entscheid ans Bundesgricht weiterzuziehen. Erst nachdem der Entscheid rechtsgeltend ist, wird das Basler Baudepartement mit den Umbaumassnahmen beginnen.