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Bildschirm mit e-voting
Legende: In Zürich schon getestet: Abstimmen am Laptop Keystone

Basel Baselland Elektronisch abstimmen bald auch im Baselbiet möglich

Im Baselbiet soll dereinst mit einer App oder online abgestimmt werden können: Der Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung für entsprechende Rechtsgrundlagen ausgesprochen. Ein Teil des Rats war allerdings skeptisch wegen der ungelösten Sicherheitsfrage.

Landrätinnen und Landräte stimmen selbst elektronisch ab: Sie drücken einen grünen oder einen roten Knopf oder einen gelben, wenn sie sich enthalten. Eine Selbstverständlichkeit im Baselbieter Parlament. Doch in der Frage, ob bald auch die Stimmbevölkerung von zu Hause aus elektronisch abstimmen und wählen soll, darüber gingen die Meinungen auseinander.

Sie seien nicht gegen E-Voting, sagte die SVP und ein Teil der FDP. Die Sicherheit beim elektronischen Abstimmen sei jedoch noch nicht gewährleistet, Unregelmässigkeiten blieben möglich, und zudem brauche es ohnehin eine Bundeslösung: Es mache deshalb keinen Sinn, bereits jetzt eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bevor überhaupt klar sei, was für ein System einmal eingeführt werden könnte. «Warten wir bis ein solches System technisch brauchbar ist, dann kann man dies auf solider gesetzlicher Basis einführen», sagte etwa SVP-Landrat Oskar Kämpfer

Dank E-Voting höhere Stimmbeteiligung

Dass Sicherheitsfragen bestünden, bestritten auch die Befürworter nicht. Es gehe jedoch darum, bereit zu sein, wenn die Einführung dereinst möglich sei; die Elektronik schreite rasch voran. Ausserdem könnten später nochmals alle kritischen Punkte im Parlament diskutiert und neu geprüft werden, sagten die CVP/EVP-Fraktion sowie SP, Grüne. Stellvertretend SP-Landrätin Regula Meschberger, die sich erhofft, dank elektronischer Stimmabgabe könnte die Wahlbeteiligung bald wieder steigen: «Es ist beschämend, dass die Wahlbeteiligung letztes Wochenende bei den Landrats- und Regierungsratswahlen so tief war», sagte sie. Ein Drittel der Stimmberechtigten beteiligte sich an diesen Wahlen.

Die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte geht auf eine 2011 an die Regierung überwiesene Motion zurück. Der definitive Entscheid erfolgt in der zweiten Lesung.

(Regionaljournal Basel, 12:03 Uhr)

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