Die Energieabgabe soll auf den Verbrauch nicht-erneuerbarer Wärmeenergie, wie Öl oder Gas erhoben werden. Die Abgabe darf gemäss Gesetzestext maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Sie soll direkt bei Endverbrauchern und Liegenschaftseigentümern erhoben werden.
Die Energieabgabe ist Teil der Totalrevision des Baselbieter Energiegesetzes. Das Geld, das durch die Abgaben eingenommen wird, soll in Fördermittel fliessen. Mit diesen werden Hausbesitzer unterstützt, die ihre Liegenschaften energie-effizient sanieren.
SVP hinterfragt Rechtsgrundlage
Gegen die Abgabe sprach sich die SVP aus: Ob eine solche Steuer rechtlich überhaupt möglich ist, sei nicht klar. «Wir führen eine Steuer ein, von der wir wissen, dass die Rechtsgrundlage umstritten ist», sagte etwa SVP-Landrat Hanspeter Weibel.
Die Linke wiederum erwähnte, das Geld fliesse schlussendlich in die Taschen des Gewerbes, welches die Häuser saniert. «Am Schluss kommt dieses Geld unserem Kanton zugute», so meinte SP-Landrat Stefan Zemp. FDP-Landrat Christoph Buser forderte ausserdem, die Abgabe müsse ein Ablaufdatum haben. Sie soll nur bis 2030 eingezogen werden dürfen. Dieser Antrag wurde vom Landrat angenommen.
Während die Totalrevision des Energiegesetzes vom Landrat klar verabschiedet wurde, erreichte die Einführung der Energieabgabe das Vier-Fünftel-Mehr nicht. Somit hat das Stimmvolk das letzte Wort, ob die Energieabgabe tatsächlich eingeführt wird oder nicht.