Schon Ende 2014 hatte das Basler Strafgericht Grossrat Eric Weber der mehrfachen Wahlfälschung schuldig gesprochen. Angezeigt hatten den Rechts-aussen-Politiker zwei Frauen. Sie warfen Weber vor, er habe sie zu seiner Wahl gedrängt.
Das Strafgericht hatte ihn deswegen zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit unbedingt verurteilt. Das Appellationsgericht bestätigte nun das Urteil, milderte jedoch die Strafe ab auf 280 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Denn das Dreiergericht kam bei der Anzeige der einen Frau zu einem Freispruch aus rein formaljuristischen Gründen, auch wenn laut Präsident inhaltlich sehr wohl eine Wahlfälschung vorliege.
Eric Webers Verteidiger will das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen. Damit ist das Urteil bis zu den Basler Regierungs- und Grossratswahlen im Herbst nicht rechtskräftig. Eric Weber tritt nochmals für seine Volks Aktion gegen zu viele Ausländer zu den Regierungs- und Grossratswahlen an.