Die Abteilung Wirtschaftsdelikt der Staatsanwaltshaft hatte nach der Veröffentlichung eines Berichts der Finanzkontrolle zu Nebeneinkünften der amtierenden Regierungsräte eingehende Abklärungen eingeleitet. Es ergab sich aber kein strafbares Verhalten, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Im Fall von Conti hingegen wird das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung weitergeführt. Conti hatte Anfang Jahr nach 14 Jahren Tätigkeit als Regierungsrat überraschend seinen Rücktritt angekündigt.
Er räumte damals Unkorrektheiten ein, die sich über die Jahre auf 111'000 Franken summiert hätten und die er inzwischen nachbezahlt habe. Es ging dabei um Entschädigungen für Referate sowie für Mandate, die nicht korrekt verbucht oder abgerechnet worden waren.